Mahrer/Wölbitsch: Notkompetenz des Bürgermeisters muss reformiert werden

„Nach den Fehlern in Zusammenhang mit der Causa Energie darf nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Jetzt müssen die entsprechenden Schlüsse gezogen werden und die Zeit der Umsetzung beginnen“, so Landesparteiobmann Stadtrat Karl Mahrer im Zuge der heutigen Pressekonferenz.

Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang war die Ausübung der sogenannten Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister. Obwohl dieser involviert und informiert war, habe er diese erstmalig am 15. Juli 2022 gezogen. Im Summe war die Inanspruchnahme der Notkompetenz durch den Bürgermeister nicht gerechtfertigt.

Es darf kein Interpretationsspielraum übriggelassen werden

Hier sei somit ein recht klares Muster zu erkennen. „Die Wiener SPÖ und Stadt machen es so, wie es ihnen beliebt und gefällt. Klar ist daher: Es darf schlichtweg kein Interpretationsspielraum mehr für diese abwegigen Meinungen übriggelassen werden. Deswegen ist rechtliche Klarheit notwendig“, so Wölbitsch und weiter: „Es kann nicht sein, dass die Notkompetenz missbraucht wird“

Im Zuge der morgigen Landtagssitzung werde die Wiener Volkspartei daher auch einen Dringlichen Antrag einbringen, um dieses Thema aufs Tapet zu heben und entsprechend zu diskutieren.

So müssen die einschlägigen Bestimmungen der Stadtverfassung, nämlich §92 WStV (Notkompetenz des Bürgermeisters) und §98 WStV (Notkompetenz des Stadtsenates) entsprechend reformiert werden.

Dazu gehört:

  • Eine Pflicht zur umfassenden Begründung der „Dringlichkeit“ im Antrag für Notverfügungen des Stadtsenates (§ 98 WStV) und des Bürgermeisters (§ 92 WStV) in den Notkompetenzakten
  • Eine ausführlichere Begründung in einem Notkompetenzakt des Bürgermeisters, warum der vorrangig zuständige Stadtsenat diese Notverfügungen nicht treffen konnte
  • Explizite Ermöglichung, dass Notverfügungen des Stadtsenates auch im Umlaufweg erfolgen können
  • Umgehende Informationspflicht an das ohne dem Dringlichkeitsfall zuständige Gremium. (spätestens binnen 24 Stunden)

In diesem Zusammenhang führte Klubobmann Wölbitsch auch aus, dass der Änderungsbedarf bzw. der geänderte Gesetzestext auch von einem namhaften Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperten entsprechend geprüft und testiert worden sei. Letztendlich müsse es darum gehen, dass aufgrund dieses Skandals die richtigen Maßnahmen getroffen werden. „Weitere Konkretisierungen in Zusammenhang mit unseren anderen Forderungen werden zeitnah folgen. So etwas wie bei der Wien Energie darf sich schlichtweg nicht wiederholen“, so Mahrer abschließend.