VP-Mahrer ad Klima-Kleber-Mai: Freiheitsstrafen für Sabotage an der Gesellschaft

Für Mai kündigten die selbsternannten Klima-Aktivisten mehrere „Mega-Aktionswochen“ an. In diesen Wochen wollen sie den Verkehr in Wien mehrmals komplett lahmlegen.

„Mit ihren Aktionen tragen diese Personen nicht zu mehr Klimaschutz bei, sondern betreiben einfach nur Sabotage an der Zivilgesellschaft“, so der Landesparteiobmann der Wiener Volkspartei, Stadtrat Karl Mahrer. Gleichzeitig belächeln die Klima-Kleber die derzeitigen Strafen, die ihnen wegen der Blockade-Aktionen drohen.

Einsatzkräfte werden blockiert

Die Proteste der selbsternannten Aktivisten werden immer häufiger und extremer. Ihre mutwilligen Blockaden verursachen fast immer kilometerlange Staus. Sie nehmen dabei in Kauf, dass Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt versperrt wird. Polizeieinheiten werden von ihrer eigentlichen Tätigkeit abgezogen, um die Klima-Kleber aus ihrer selbstgewählten Klebelage zu befreien und die Blockade-Versammlungen auf der Straße aufzulösen. Menschen, die auf schnelle medizinische Hilfe angewiesen sind oder sich in akuter Gefahr befinden, zählen die Sekunden bis Rettung oder Polizei bei ihnen eintreffen.

„Unsere Einsatzkräfte leisten grandiose Arbeit. Ihre Arbeit sollte nicht mutwillig blockiert werden dürfen. Niemand möchte sich vorstellen, in einer akuten Notlage keine Hilfe zu bekommen. Doch genau diese Gefahr besteht durch diese fehlgeleitete Form des Protests der Klima-Kleber. Es ist unsere Aufgabe als Politiker, dafür zu sorgen, dass eine derartige Situation nicht eintritt. Unsere Rechtsvorschriften müssen daher an diese aktuellen Herausforderungen angepasst werden“, so Mahrer weiter.

Freiheitsstrafe für mutwilliges Blockieren von Einsatzfahrzeugen

Wenn Menschenleben gefährdet werden, die Zivilgesellschaft mutwillig sabotiert wird, aber die vorhandenen Rechtsvorschriften keine geeignete Handhabe bieten, ist Änderungsbedarf geboten.

„Wir müssen das Versammlungsrecht an diese aktuellen Herausforderungen anpassen. Wer mutwillig Einsatzfahrzeuge blockiert und damit eine Gefahr für das Wohl und die Sicherheit anderer Menschen darstellt, sollte mit einer Freiheitsstrafe belangt werden können“, so Mahrer abschließend.