Mahrer/Hungerländer: Verantwortungslosigkeit der Wiener SPÖ bei Staatsbürgerschafts-und Wahlrecht

„Die aktuellen Forderungen der Wiener SPÖ das Staatsbürgerschafts- bzw. das Wahlrecht aufzuweichen, sind völlig verantwortungslos und daher klar zurückzuweisen“, so Landesparteiobmann Stadtrat Karl Mahrer in einer ersten Reaktion zur heute stattfindenden „Wiener Konferenz“ der SPÖ. Dies sei auch ein klares Signal dafür, dass die Wiener SPÖ nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt habe und die Willkommenspolitik zulasten der Wienerinnen und Wiener fortsetze.

Starker Anstieg an Staatsbürgerschaftsanträgen in Wien

Denn gerade in der jetzigen Situation würden diese Forderungen in die völlig falsche Richtung gehen. Aktuell sei ein starker Anstieg an Staatsbürgerschaftsanträgen in Wien zu verzeichnen. Diese seien laut einer jüngsten Aussage von Stadtrat Wiederkehr darauf zurückzuführen, dass diejenigen, die aufgrund der Fluchtbewegung 2015 und 2016 Asyl erhalten haben, nunmehr einen großen Anreiz haben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Auch die aktuelle Unsicherheit rund um den Krieg in der Ukraine würde die Anträge auf Staatsbürgerschaft entsprechend forcieren.

„Dies zeigt ein großes Problem unseres Asylsystems: Die Vermischung von Asyl und dauerhafter Migration. Der Wunsch nach Einbürgerung ist unter Asylberechtigten am höchsten. Dies widerspricht jedoch einer strikten Trennung zwischen Asyl und Migration. Asyl ist ein zeitlich befristeter Schutz, der nicht automatisch zu einem Daueraufenthalt werden darf. Deswegen halten wir an den strengen Regeln zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft fest“, so Integrationssprecherin Gemeinderätin Caroline Hungerländer.

An bewährten Regeln darf nicht gerüttelt werden

Gerade im Lichte der aktuellen Vorfälle und der Ansicht vieler Menschen lebe die SPÖ an der Realität der Menschen völlig vorbei. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müsse der Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses sein, und nicht der Anfang. „Das wertvolle Gut der Staatsbürgerschaft darf daher nicht durch immer niedrigere Schwellen entwertet werden. An diesen bewährten Regeln darf nicht gerüttelt werden“, so Mahrer abschließend.